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Statistiken

In der Schweiz sind die Kantone für die Zulassung der ärztlichen Arzneimittelabgabe zuständig. In 17 von 19 Deutschschweizer Kantonen dürfen die Ärztinnen und Ärzte Arzneimittel an ihre Patientinnen und Patienten abgeben. Anders präsentiert sich die Situation in der Westschweiz sowie in den Kantonen Basel-Stadt und Aargau: Dort verfügen die Apotheken über ein Arzneimittel-Abgabe-Monopol. Ein spezielles „Mischsystem“ kennen die Kantone Bern und Graubünden.

Die durchschnittlichen Arzneimittelkosten pro versicherte Person liegen in Kantonen mit Selbstdispensation deutlich tiefer als in den Rezepturkantonen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass sich die ärztliche Arzneimittelabgabe als kostengünstiger und patientenfreundlicher Abgabekanal bestens bewährt hat.

Arzneimittelkosten in Franken pro versicherte Person 2023

*Die Kantone Baselland (43.5% SD-Anteil), Schaffhausen (47.1% SD-Anteil) und Solothurn (53.1% SD-Anteil) weisen einen wesentlich tieferen SD-Anteil aus. In der Regel liegt dieser Anteil in den SD-Kantonen bei etwa 65%.

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Quelle: SASIS AG, Solothurn, 2024

Im Jahr 2023 erzielten die rund 1'800 Apotheken einen Umsatz von über 3,5 Milliarden Franken. Deutlich tiefer fiel dagegen der Arzneimittelumsatz von über 5'000 SD-Ärztinnen und -Ärzte aus. Im selben Zeitraum betrug dieser rund 2 Milliarden Franken. In ähnlichen Dimensionen bewegte sich der Umsatz von Spitälern. Drogerien hingegen generierten lediglich etwa 60 Millionen Franken mit dem Verkauf von Arzneimitteln.

Absatzkanäle nach Umsatz (2023)
In Mio. CHF, zu Fabrikabgabepreisen

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Quelle: Berechnungen Interpharma mit Datengrundlage IQVIA AG (2024).

Ärztliche Leistungen werden je nach Kanton unterschiedlich honoriert – trotz gleicher TARMED-Positionen. Diese Differenzen beruhen auf unterschiedlich hohen kantonalen Taxpunktwerten. Infolgedessen werden dieselben ärztlichen Leistungen in den meisten SD-Kantonen wesentlich schlechter entlöhnt als in den Rezepturkantonen. Die Selbstdispensation ermöglicht den Ärztinnen und Ärzten, die entsprechenden Einkommenseinbussen zumindest partiell abzufedern.

Kantonale Taxpunktwerte gültig ab 01.01.2025