In der Schweiz sind die Kantone für die Zulassung der ärztlichen Arzneimittelabgabe zuständig. In 17 von 19 Deutschschweizer Kantonen dürfen die Ärztinnen und Ärzte Arzneimittel an ihre Patientinnen und Patienten abgeben. Anders präsentiert sich die Situation in der Westschweiz sowie in den Kantonen Basel-Stadt und Aargau: Dort verfügen die Apotheken über ein Arzneimittel-Abgabe-Monopol. Ein spezielles „Mischsystem“ kennen die Kantone Bern und Graubünden.