Die ärztliche Arzneimittelabgabe ist nachweislich günstiger als die Rezeptur. Kostenmässige Vergleiche wissenschaftlicher Studien zeigen, dass die durchschnittlichen Arzneimittelkosten pro versicherte Person in Kantonen mit ärztlicher Arzneimittelabgabe um bis zu 30% tiefer liegen als in den Rezepturkantonen. Die Abgeltung einer Arzneimittelabgabe entspricht bei den Ärztinnen und Ärzten maximal dem vom Staat vorgeschriebenen SL-Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Apotheken erhalten die gleiche Medikamenten-Marge pro Präparat, «oben drauf» aber noch eine zusätzliche «Leistungsorientierte Abgabe» (LOA). Auf die Medikamente werden somit Zusätze von 4.20 Franken für einen Medikamentencheck, 3.15 Franken für einen Bezugscheck sowie weitere, teilweise kumulative Taxen abgerechnet.* Tätigkeiten, die im Fall der Ärztinnen und Ärzte ebenfalls erledigt werden, aber über die Medikamenten-Marge einmalig und fix abgegolten sind. Das gleiche, verschreibungspflichtige Arzneimittel kostet deshalb in der Arztpraxis eindeutig weniger als in Apotheken mit LOA-Verrechnung.
*Aussagen der Apothekerinnen und Apotheker, sie würden Einnahmen aus der LOA weitergeben, sind nur bedingt richtig. Ein Bruchteil der Einnahmen wird tatsächlich als Kostenstabilisierungsbeitrag (KSB) für gemeinsame Aktivitäten rückvergütet. Dieser Anteil ist aber verschwindend klein. Zudem kommt ihnen dieser Beitrag indirekt über Aktionen wieder zugute.